Konditionen

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abrechnen. Diese Rechnung können Sie entweder bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder bei Ihrer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen einreichen.

Je nach Vertragsbedingungen besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die Kosten ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe im Jahr erstattet werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ihr Leistungsanspruch definiert ist.

Wenn Sie die Kosten der Psychotherapie selbst übernehmen, haben Sie keine Formalitäten zu beachten und können die Rechnung beispielsweise bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Mein Honorar für eine Therapie- oder Beratungsstunde von 60 Minuten Dauer beträgt 70,- Euro.